Berechnung und Zahlung von Sozialversicherungs-beiträgen

In Belgien werden die Sozialversicherungsbeiträge vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) eingezogen. Aber wie werden sie berechnet und wann müssen sie bezahlt werden?

Alle Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitnehmer werden in Belgien vom Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) eingezogen. Dazu gehören neben den grundlegenden Arbeitgeber- und persönlichen Beiträgen auch Beiträge zur Sicherung des Lebensunterhalts, Beiträge zum Fonds für die Schließung von Unternehmen, Beiträge zum doppelten Urlaubsgeld usw.

Das LSS berechnet die Höhe der Beiträge, die Sie zahlen müssen. Sie oder Ihr Sozialsekretariat erhalten jeden Monat ein Dokument, das die Berechnung der Vorauszahlung enthält. Jedes Quartal  müssen Sie die °Differenz° zwischen den monatlichen Vorauszahlungen und dem vierteljährlichen Gesamtbetrag auf der Grundlage Ihrer DmfA bezahlen.

Zahlungsbedingungen

Sie zahlen die monatlichen Vorauszahlungen zu Beginn des Folgemonats.

Die Zahlung der Differenz zwischen der Summe der Vorauszahlungen und dem Gesamtbetrag, berechnet auf Basis der vierteljährlichen Meldung, muss spätestens am letzten Tag des Monats beim LSS eingehen, der dem Quartal folgt, für das die Erklärung abgegeben wurde.

Überprüfen Sie die genauen Zahlungsbedingungen im Kalender des Portals der sozialen Sicherheit.

Zahlungsbedingungen

Der aufgrund Ihrer vierteljährlichen DmfA-Meldung fällige Betrag ist auf das folgende Konto zu zahlen: IBAN BE63 6790 2618 1108 (BIC PCHQBEBB). Geben Sie bei der Zahlung immer die strukturierte Mitteilung im Format +++NNN/NNNN/NNNN++++ an.

Sie erhalten die strukturierte Mitteilung in einem Dokument mit dem Titel „Strukturierte Mitteilung über die Zahlung des Quartalssaldos“ entweder per bpost (belgischer Postdienst) oder in Ihrer elektronischen Box e-Box Enterprise.

Weitere Infos über die e-Box finden Sie auf der Website von e-Box Enterprise.

Zahlungsbestätigung

Ihr Kontoauszug dient als Zahlungsnachweis.

Nutzen Sie den Onlinedienst Rechnungsabfrage Arbeitgeber, um alle LSS-Rechnungen für Ihr Unternehmen einzusehen. Dieser Onlinedienst ist für Arbeitgeber, Sozialsekretariate und Dienstleister zugänglich. Sie erhalten weitere Informationen über die Rechnungsabfrage für Arbeitgeber auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.

Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS)

  • Victor Hortaplein 11, 1060 Brussel 
  • Tel.: +32 (0)2 509 59 59
  • Website : www.lss.be

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