Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

Die Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris) ist das Kompetenzzentrum auf dem Gebiet der Berufsrisiken, insbesondere für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten.

Sie haben Anspruch auf eine Leistung für einen Arbeitsunfall, wenn Sie einen Unfall während oder als Folge der Erfüllung Ihres Arbeitsvertrages erleiden und dieser Unfall eine Verletzung verursacht.

Sie haben Anspruch auf eine Leistung für eine Berufskrankheit, wenn Sie durch Ihre Arbeit in einem Sektor, in dem Sie einer Berufskrankheit ausgesetzt sind, erkranken. Diese Berufskrankheiten wurden in eine offizielle Liste aufgenommen. Es ist jedoch möglich, eine Krankheit, die nicht auf der Liste steht, als Berufskrankheit anerkennen zu lassen.

Entschädigungen für Berufskrankheiten

Die folgenden Personen sind gegen die Folgen einer Berufskrankheit versichert: 

  • Arbeitnehmer im Privatsektor, die mit einem Arbeitsvertrag beschäftigt werden. Dazu zählen wir auch:
    • Lehrlinge und Praktikanten, sogar dann, wenn sie nicht bezahlt werden;
    • Personen mit einer Behinderung, die ein REHA-Programm absolvieren;
    • Arbeitssuchende, die eine Berufsausbildung besuchen;
    • Lehrlinge und Studenten, die während ihrer Ausbildung dem Risiko einer Berufskrankheit ausgesetzt sind; 
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst.

Als Selbstständiger sind Sie nicht durch eine Haftpflichtversicherung gegen Berufskrankheiten gedeckt. Sie können aber die Kranken- und Invalidenversicherung für Selbstständige in Anspruch nehmen. Wenden Sie sich dazu am besten an das Landesinstitut der Sozialversicherungen für Selbstständige (LISVS).

Entschädigungen für Arbeitsunfälle

Jeder Arbeitnehmer, der durch einen Arbeitsunfall arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf eine Entschädigung.

Ein Arbeitsunfall ist:

  • ein plötzliches Ereignis, das eine Verletzung verursacht. Der Unfall ereignet sich während und als Folge der Erfüllung Ihres Arbeitsvertrages.
  • ein Unfall auf dem Weg vom oder zum Arbeitsplatz

Berufskrankheiten

Sind Sie ein Arbeitnehmer im Privatsektor? Wenn Sie an einer Berufskrankheit erkranken, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine der folgenden Entschädigungen:

  • Leistung für bleibende Arbeitsunfähigkeit;
  • Leistung für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit;
  • Erstattung medizinischer Kosten bei der Behandlung einer Berufskrankheit;
  • Entschädigung für die Hilfeleistung an eine andere Person.

Wenn Sie durch die Berufskrankheit sterben, wird die Entschädigung Ihren Hinterbliebenen ausbezahlt.

Sie beantragen Ihre Entschädigung bei Fedris. Dazu füllen Sie das Formular 501N auf der Website von Fedris aus und bitten Ihren Arzt, das Formular 503N auf der Website von Fedris auszufüllen. Sie senden beide Formulare und etwaige medizinische Belege an Fedris.

Sind Sie ein  Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst? Bei einer Berufskrankheit müssen Sie Kontakt mit der Personalabteilung Ihrer Abteilung aufnehmen. Diese sagt Ihnen, was Sie tun müssen.

Weitere Informationen über die Verfahren finden Sie auf der Seite "Verfahren für die Anerkennung Ihrer Berufskrankheit" auf dem Portal der Sozialen Sicherheit.

Arbeitsunfälle

Je nach der Situation haben Arbeitnehmer oder ihre Angehörigen Anspruch auf verschiedene Arten von Entschädigungen.

Bei einem Arbeitsunfall werden die Kosten der medizinischen Versorgung erstattet. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Arbeitsunfall: Rückzahlung von Kosten" auf dem Portal der belgischen Sozialen Sicherheit.

Bei Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf folgende Entschädigungen:

  • vollständige oder teilweise zeitweilige Arbeitsunfähigkeit: Tägliche Entschädigung;
  • bleibende Arbeitsunfähigkeit: Entschädigung während der Revisionsfrist und eine Rente nach Ablauf dieser Frist.

Auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit lesen Sie mehr über diese Entschädigungen für zeitweilige Arbeitsunfähigkeit und für bleibende Arbeitsunfähigkeit.

Wenn Sie durch Ihren Arbeitsunfall sterben, haben Ihre nächsten Verwandten womöglich Anspruch auf eine Rente. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Tödlicher Arbeitsunfall: wer empfängt welche Entschädigung?" auf dem Portal der belgischen sozialen Sicherheit.

Föderalagentur für Berufsrisiken (Fedris)

Avenue de l'Astronomie/Sterrenkundelaan 1
1210 Brüssel

Tel: +32 (0)2 272 20 00

Webseite: www.fedris.be