Familienleistungen

Fast jedes Kind, das in Belgien lebt, hat Anspruch auf Familienleistungen (oder Kindergeld). Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf eine Geburtsprämie, wenn Sie ein Kind zur Welt bringen, und auf eine Adoptionsprämie, wenn Sie ein Kind adoptieren. Diese Prämien sind eine einmalige Leistung.

In Belgien fallen die Familienleistungen, die Geburtsprämie und die Adoptionsprämie in die Zuständigkeit der Gemeinschaften. Ihr Kind unterliegt daher den Regelungen der Gemeinschaft, der es angehört.

Brüssel

In der Region Brüssel-Hauptstadt zahlt Famiris (auf Englisch), der Kindergeldfonds der Brüsseler Regierung, die Geburtsprämie und das Kindergeld.

Deutschsprachige Gemeinschaft

Wenn Ihr Kind in Ostbelgien lebt, ist die Deutschsprachige Gemeinschaft für das Kindergeld zuständig. Mehr darüber können Sie auf dem Familienportal von Ostbelgien lesen.

Flandern

In Flandern wird das Kindergeld als „groeipakket (Wachstumspaket)“ und die Geburtsprämie als „startbedrag (Startbetrag)“ bezeichnet. Die notwendigen Informationen finden Sie auf der Website des Wachstumspakets (auf Niederländisch).

Die Wallonie

Für die Wallonie finden Sie weitere Informationen auf der Seite zum Kindergeld in der Föderation Wallonie-Brüssel (auf Französisch).

In spezifischen persönlichen und familiären Situationen können besondere Formen des Kindergeldes gewährt werden.

Erhöhtes Kindergeld für Personen mit Behinderung

Einige Kinder haben aufgrund einer Behinderung einen speziellen Unterstützungsbedarf. Sie haben monatlich Anspruch auf einen Zusatzbetrag, zusätzlich zum Grundbetrag.

Erhöhtes Kindergeld in Flandern (auf Niederländisch)

Erhöhtes Kindergeld in Brüssel (auf Englisch)

Erhöhtes Kindergeld in der Wallonie (auf Französisch)

Erhöhtes Kindergeld in der Deutschsprachigen Gemeinschaft

Garantierte Familienleistung

Wer unter keiner einzigen belgischen, ausländischen oder internationalen Regelung Anspruch auf eine Geburtsprämie und Kindergeld für die Kinder in seiner Familie hat, kann die garantierte Familienleistung beantragen.

Garantierte Familienbeihilfe in Brüssel (auf Französisch)

Garantierte Familienleistung in der Wallonie (auf Französisch)

Diese Beihilfe wird nicht in Flandern und der Deutschsprachigen Gemeinschaft gewährt.