Arbeitslosengeld
Wenn Sie in einem anderen EU-Land gearbeitet und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, können Sie in Belgien Arbeitslosengeld erhalten. Nachfolgend finden Sie die Formalitäten, die zu erfüllen sind, um Ihren Antrag zu stellen.
Hinweis: In Belgien gibt es kein Arbeitslosenversicherungssystem für Selbstständige. Diese Informationen betreffen ausschließlich Lohnempfänger.
Für alle Arbeitnehmer geltende Bedingungen
Um Arbeitslosengeld zu erhalten, müssen Sie:
- eine Mindestanzahl von Tagen (zwischen 312 und 624) innerhalb eines bestimmten Zeitraums (zwischen 21 und 42 Monaten), abhängig von Ihrem Alter, gearbeitet haben;
- aufgrund von Umständen, auf die Sie keinen Einfluss hatten, keine Vergütung erhalten und einen Vollzeitarbeitsplatz verloren haben;
- arbeitsfähig und auf dem Arbeitsmarkt verfügbar sein;
- bei der zuständigen regionalen Arbeitsverwaltung (FOREM, Actiris oder VDAB) als arbeitsuchend gemeldet sein und bereit sein, eine geeignete Beschäftigung anzunehmen oder an einer vorgeschlagenen Schulung teilzunehmen;
- sich selbst aktiv um eine Beschäftigung bemühen und an den von der Arbeitsvermittlung angebotenen Unterstützungs- und Schulungsmaßnahmen mitwirken. Durch Einzelgespräche versuchen wir, Ihre Bemühungen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu beurteilen. Wenn Ihre Bemühungen als unzureichend erachtet werden, kann die Zahlung Ihrer Beihilfe ausgesetzt werden;
- noch nicht das Rentenalter (von 65 Jahren) erreicht haben;
- Ihren gewöhnlichen Wohnsitz in Belgien haben.
Besondere Bedingungen für aus dem Ausland kommende Arbeitnehmer
Wenn Sie vor Ihrer Ankunft in Belgien im Ausland gearbeitet haben:
- Die Arbeitszeiten müssen in einem Land geleistet worden sein, mit dem Belgien ein Abkommen geschlossen hat (d. h. EU- + bestimmte andere Länder, die im Infoblatt T31 auf der Website des LfA aufgeführt sind).
- Auf die Arbeit im Ausland muss eine mindestens dreimonatige Tätigkeit im Rahmen des belgischen Sozialversicherungssystems folgen. Bitte beachten Sie, dass dies nicht für Arbeitnehmer gilt, die der überseeischen Soziale Sicherheit angeschlossen sind.
Weitere Informationen über die Bedingungen für den Bezug von Arbeitslosengeld in Belgien finden Sie auf dem Infoblatt T31 auf der Website des LfA.
System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB)
In Belgien ermöglicht das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (SAB) bestimmten älteren Arbeitnehmern, zusätzlich zum Arbeitslosengeld eine zusätzliche Entschädigung zu erhalten. Wenn Sie vor Ihrer Ankunft in Belgien im Ausland gearbeitet haben, kann Ihre berufliche Laufbahn unter den unter Besondere Bedingungen für Arbeitnehmer aus dem Ausland genannten Bedingungen bei der Berechnung der Leistung berücksichtigt werden.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Infoblatt E6 auf der Website des LfA.
Beantragen Sie Leistungen bei der Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA) oder bei einer Gewerkschaft, indem Sie ihnen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular C109 zusenden.
Sie müssen Ihrem Antrag bestimmte Dokumente beifügen:
- Wenn Sie in einem Land der Europäischen Union oder in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz gearbeitet haben: ein von der zuständigen ausländischen Stelle ausgefülltes europäisches Formular U1 (oder E301). Wenn Sie dieses Dokument nicht haben, wenden Sie sich an das LfA: Es wird sich direkt an das betreffende Land wenden, um diese Informationen anzufordern.
- Wenn Sie in einem anderen Land gearbeitet haben: Ihren Vertrag oder eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, aus der der Arbeitszeitraum, die Arbeitszeit, die Vergütung, die Art der geleisteten Arbeit und der Grund für das Ende des Arbeitsverhältnisses hervorgehen.
Dauer
Die Dauer der Entschädigung ist im Prinzip unbegrenzt. Die Höhe der Leistung sinkt jedoch nach und nach in Abhängigkeit von der Dauer der Arbeitslosigkeit und der beruflichen Vergangenheit als Lohnempfänger. Die derzeitigen Mindestbeträge der Leistungen bleiben garantiert.
Achtung! Das Arbeitslosengeld kann gekürzt oder sogar vorübergehend ausgesetzt werden, wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, d. h., wenn Sie nicht effektiv nach Arbeit suchen und ggf. dem für Sie aufgestellten Maßnahmenplan nicht folgen.
Höhe des Arbeitslosengeldes
Die Höhe der Zulage ist abhängig von:
- der Höhe des zuletzt bezogenen Gehalts,
- der familiären Situation ab dem zweiten Jahr der Arbeitslosigkeit,
- der Dauer Ihrer beruflichen Tätigkeit vor Ihrer Arbeitslosigkeit und
- der Zeit, die verstrichen ist, seit Sie sich arbeitslos gemeldet haben.
ziehen Sie die folgenden Ressourcen zurate:
- Die Website der belgischen sozialen Sicherheit
- Die Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Soziale Sicherheit
- Die Website der Gewerkschaft FGTB/ABVV (auf Französisch)
- Die Website der Gewerkschaft CSC
- Die Website der Gewerkschaft CGSLB/ACLVB (auf Französisch)
- Die Rubrik Leistungen bei Arbeitslosigkeit auf der Website der Europäischen Kommission
Landesamt für Arbeitsbeschaffung (LfA)
- Das Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Büro
- Anschrift (Zentralverwaltung): Boulevard de l'Empereur 7 – B-1000 Brüssel
- Telefon (allgemein): +32 (0)2 515 44 44
- Webseite: www.lfa.be
Die Zahlstellen
Hilfszahlstelle für Arbeitslosengeld (HfA)
- Anschrift (Zentralverwaltung): Rue de Brabant 62 – B-1210 Brüssel
- Telefon: +32 (0)2 209 13 13
- Webseite: www.hvw-capac.fgov.be/de
Allgemeiner Belgischer Gewerkschaftsbund (FGTB/ABVV)
- Anschrift (Zentralverwaltung): Rue Haute 42 – B-1000 Brüssel
- Telefon: +32 (0)2 506 82 11
- Webseite: fgtb.be
Allgemeine Zentrale der Liberalen Gewerkschaften Belgiens (CGSLB/ACLVB)
- Anschrift (Zentralverwaltung): Chaussée de Haecht 579 – B-1031 Brüssel
- Telefone: +32 (0)2 246 31 11
- Webseite: www.cgslb.be/fr (auf Französisch)
Gesamtverband der Christlichen Gewerkschaften (CSC)
- Anschrift (Hauptsitz): Avenue Roi Albert 95 – B-9000 Gent
- Telefon: +32 (0)9 222 57 51
- Webseite: www.diecsc.be