Eingliederungseinkommen

Unter bestimmten Bedingungen, insbesondere wenn Ihr Einkommen Ihnen kein menschenwürdiges Leben ermöglicht, können Sie Sozialhilfe, das Eingliederungseinkommen, erhalten. Sie wird auf lokaler Ebene von den ÖSHZ (Öffentlichen Sozialhilfezentren) bereitgestellt und stellt eine finanzielle Unterstützung dar, aber nicht nur.

In Belgien haben Sie als EU-Bürger nach dem Gesetz über das Eingliederungseinkommen das Recht auf soziale Integration. Das ÖSHZ (Öffentliches Sozialhilfezentrum) Ihres Wohnortes bietet Ihnen Unterstützung, wenn Sie:

  • rechtmäßig in Belgien ansässig sind und hat ein Aufenthaltsrecht von mehr als 3 Monaten haben;
  • volljährig (oder gleichgesetzt) sind;
  • bereit sind zu arbeiten (es sei denn, das ist unmöglich);
  • nicht genug Mittel haben, um ein menschenwürdiges Leben zu führen;
  • sowie all Ihre anderen sozialen Rechte erschöpft haben.

Die Aufgabe des ÖSHZ besteht darin, Ihnen zu helfen, wieder auf die Beine zu kommen. Es bietet Ihnen also nicht nur ein Einkommen, sondern versucht auch, Ihnen zum Beispiel bei der Arbeitssuche zu helfen. Die Unterstützung des ÖSHZ erfolgt daher in folgender Form:

  • finanzielle Unterstützung: ein Eingliederungseinkommen oder ein äquivalentes Eingliederungseinkommen
  • soziale Beschäftigung

Das „äquivalente Eingliederungseinkommen“ ist die finanzielle Unterstützung, die Sie erhalten, wenn Sie Anspruch auf soziale Integration, aber nicht auf ein Eingliederungseinkommen haben. Die Beträge des Eingliederungseinkommens und des äquivalenten Eingliederungseinkommens sind aufeinander abgestimmt.

Das Gesetz bestimmt die Höhe der Beihilfe, die Sie monatlich erhalten können, je nach der Kategorie, der Sie angehören:

  • Kategorie 1: Sie leben mit einer oder mehreren anderen Personen zusammen und führen Ihren Haushalt gemeinsam. Dann können Sie möglicherweise den Betrag für Zusammenwohnende erhalten.
  • Kategorie 2: Sie leben allein. Sie können eventuell den Betrag für Alleinstehende erhalten.
  • Kategorie 3: Sie haben eine Familie zu Lasten mit mindestens einem unverheirateten minderjährigen Kind.

Die Beträge des Eingliederungseinkommens und des äquivalenten Eingliederungseinkommens finden Sie auf der Seite Beträge auf der Website des FÖP Soziale Integration.

ÖPD Sozialeingliederung

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