Unternehmensgründung

Bevor Sie Ihr Unternehmen in Belgien gründen, müssen Sie sich oder Ihr Unternehmen bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen eintragen. In vielen Fällen muss auch ein Antrag auf eine Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer gestellt werden. Schließlich sollten Sie Ihre e-Box Enterprise aktivieren, damit Sie offizielle Dokumente über einen gesicherten elektronischen Briefkasten erhalten.

Wenn Ihr Unternehmen noch nicht in Belgien eingetragen ist, müssen Sie dafür sorgen, dass es bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) registriert wird. Nach dieser Eintragung bei der ZDU erhalten Sie eine Unternehmensnummer. Dieses ist eine eindeutige Identifikationsnummer. Sie besteht aus 10 Ziffern, deren erste 0 oder 1 lautet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite Eintragung in die Zentrale Datenbank der Unternehmen (ZDU) der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Wirtschaft. Während des Registrierungsprozesses bei der ZDU erhalten die gesetzlichen Vertreter Ihres Unternehmens auch eine eindeutige BIS-Nummer (Identifikationsnummer für Personen, die nicht im Nationalregister gemeldet sind). Sie können sich an einen zugelassenen Unternehmensschalter (auf Französisch) wenden, um weitere Hilfe zu erhalten. 

Bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit in Belgien aufnehmen, sollten Sie prüfen, ob Sie mehrwertsteuerpflichtig sind. In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf eine Mehrwertsteuer-Identifikation stellen. 
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite MwSt.der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen

Registrieren Sie Ihr Unternehmen in CSAM, um den Zugang zu den Onlinediensten des E-Government zu initialisieren und über die e-Box Enterprise für Ihr Unternehmen zu verfügen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von CSAM und in der Schritt-für-Schritt-Anleitung über die Verwaltung der Zugangsverwalter von CSAM.

Hinweis: Wenn Sie EU-Bürger sind, können Sie dann Ihrer Registrierung in CSAM eIDAS verwenden, um sich bei Onlinediensten, einschließlich der Ernennung von Zugangsverwaltern, anzumelden.
Weitere Informationen über eIDAS erhalten Sie im Hilfezentrum von CSAM

e-Box Enterprise ist der elektronische Briefkasten Ihres Unternehmens, um mit öffentlichen zu kommunizieren. Jedes in Belgien registrierte Unternehmen hat seine eigene gesicherte e-Box. 
Ein gesetzlicher Vertreter des Unternehmens muss die e-Box aktivieren und allen Personen, die sie benötigen, Zugang dazu gewähren. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website von e-Box Enterprise

Sie können gegen eine Entscheidung des Landesamtes für Soziale Sicherheit Einspruch einlegen. Dies erfolgt durch eine Ladung oder einen kontradiktorischen Antrag vor dem örtlich zuständigen Arbeitsgericht. Dafür haben Sie drei Monate ab dem Datum der Benachrichtigung Zeit. Nach Ablauf dieser Frist verfällt Ihr Recht auf Einspruch. (Art. 42, Abs. 5 des Gesetzes vom 27.6.1969 zur Überarbeitung des Erlassgesetztes vom 28.12.1944 über die gesellschaftliche Sicherheit der Arbeitnehmer)

Ihr örtlich zuständiges Arbeitsgericht finden Sie auf der Seite Territoriale Zuständigkeit auf der Website des FÖD Justiz (auf Französisch).

Für weitere Informationen über die ZDU wenden Sie sich bitte an den FÖD Wirtschaft per E-Mail an: helpdesk.bce@economie.fgov.be.

Weitere Informationen über die MwSt. finden Sie auf der Kontaktseite des FÖD Finanzen.

Für weitere Informationen über die Onlinedienste der Sozialen Sicherheit und die e-Box Enterprise wenden Sie sich bitte telefonisch an das LSS unter +32 2 511 51 51 oder verwenden Sie das Kontaktformular des LSS.